REDOXGLEICHUNGEN -
VI. REDOXGLEICHUNGEN - EINFÜHRUNG
Allgemeine Grundsätze
- Wie bei allen chemischen Reaktionenn gilt das allgemeine Gesetz der
Massenerhaltung.
Die Anzahl der Elemente jeder Sorte muss auf beiden Seiten der Reaktionsgleichung
gleich sein!
- Es gilt das allgemeine Gesetz der Ladungserhaltung.
Die Anzahl aufgenommener und abgegebener Elektronen muss gleich
sein.
(Dieses Gesetz war bei den früher behandelten
"Nicht-Redoxreaktionen" automatisch erfüllt.)
Die Gesamtänderung der Oxidationszahlen muss 0 sein!
2 Verfahren sind zum Abgleich der Reaktionsgleichung
entwickelt worden:
- A Für Reduktion und Oxidation werden
Teilgleichungen aufgestellt.
Für wichtige Fälle sind solche
Teilgleichungen auch tabelliert. Falls nicht, erfordert die Aufstellung
der
Teilgleichungen die Kenntnis der Oxidationszahlen.
Die Anzahl aufgenommener und abgegebener Elektronen wird abgeglichen.
- B Für alle "relevanten"
Stoffe werden die Oxidationszahlen bestimmt.
Elemente oder Gruppen, deren
Oxidationszahlen sich nicht ändern, werden in der ersten Stufe
des
Abgleichs nicht berücksichtigt.
Ab- und Zunahme der Oxidationszahlen werden abgeglichen.
Ein spezieller Typ von Redoxprozessen: Disproportionierung
Einige Stoffe können in einer Reaktion mit sich selbst als Reduktionsmittel
und als Oxidationsmittel wirken:
Es entsteht dann eine reduzierte
und eine oxidierte Stufe bzw. ein Produkt hat eine höhere und ein Produkt
eine
niedrigere Oxidationszahl.
Zum Verständnis: Erstes
Beispiel